Was ist ein Hinweisgeber-System?

„Der Ausdruck Hinweisgebersystem bezeichnet ein System zum Gewinnen von Informationen, das Ermittler in Unternehmen und Verwaltungen einsetzen, um ihren Mitarbeitern und auch Personen des Umfeldes einen vertraulichen Kommunikationskanal zu eröffnen. Dieser kann von ihnen – das betrifft auch Whistleblower – zum Melden möglicher Straftaten und Ethikverstöße genutzt werden.“ (vgl. Schemmel/Ruhmanseder/Witzigmann: Hinweisgebersysteme, C.F. Müller, Heidelberg 2012)

Wer brauchts und warum?

Die EU-Richtlinie 2019/1937 besagt:
Für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Sitz in der EU ab Dezember 2021 ist es verpflichtend, ein Hinweisgeber-System zu implementieren. Dieses System muss allen mit dem Unternehmen beteiligten Parteien die Option geben, anonym Rechtsverstöße melden zu können. Diese Systeme werden oft für die Übermittlung von Hinweisen hinsichtlich Geldwäsche, sexueller Belästigung und Mobbing verwendet und schützen die Betroffenen effektiv vor offener Vergeltung und Hexenjagden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Implementierung einer technischen Lösung und der notwendigen Prozesse oder prüfen Ihre Vorhandene Lösung auf Herz und Nieren.

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